29-01-2019, 11:11
Nochmal: Es kommt auf das Land an. Dazu ist im Forum genug Material. Es gibt da auch noch mehr Verträge wie das AUG. Zum Beispiel das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen. Hier, mal lesen: https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_...101973.htm
Hier die Liste der Vertragsstaaten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html
Die Liste wird allerdings stetig länger und in manchen Ländern dauert die Umsetzung lange. Korea hat 2013 angekündigt zu unterschreiben. Jüngst gab es z.B. in Japan Bewegung, aber ein erster Teil (das HKÜ) der Haager Konvention wurde nach vielen Jahren Kritik und gelungenen Kindesentführungen unterzeichnet, der nächste ist angekündigt.
Wenn der Anspruch im Zielland entsprechend des Übereinkommens anerkannt ist, geht die Vollstreckung (Pfändungsarten, Pfändungsgrenzen, Durchsetzungsmöglichkeiten, Verjährung...) immer nach Landesrecht.
Den Stress hat übrigens nicht die Ex und das Jugendamt. Die geben ihr Ersuchen einfach ans BfJ. Nicht gefunden zu werden ist immer der beste Schutz. Man bedenke: Die Kindesunterhaltssachen sind verdammt langfristige Dinge. Geht man im Babyalter, kann es noch nach 15 Jahren "krachen", wenn dann jemand einfällt, da wäre ja noch was zu holen oder sich eins der Abkommen ändert.
Hier die Liste der Vertragsstaaten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html
Die Liste wird allerdings stetig länger und in manchen Ländern dauert die Umsetzung lange. Korea hat 2013 angekündigt zu unterschreiben. Jüngst gab es z.B. in Japan Bewegung, aber ein erster Teil (das HKÜ) der Haager Konvention wurde nach vielen Jahren Kritik und gelungenen Kindesentführungen unterzeichnet, der nächste ist angekündigt.
Wenn der Anspruch im Zielland entsprechend des Übereinkommens anerkannt ist, geht die Vollstreckung (Pfändungsarten, Pfändungsgrenzen, Durchsetzungsmöglichkeiten, Verjährung...) immer nach Landesrecht.
Den Stress hat übrigens nicht die Ex und das Jugendamt. Die geben ihr Ersuchen einfach ans BfJ. Nicht gefunden zu werden ist immer der beste Schutz. Man bedenke: Die Kindesunterhaltssachen sind verdammt langfristige Dinge. Geht man im Babyalter, kann es noch nach 15 Jahren "krachen", wenn dann jemand einfällt, da wäre ja noch was zu holen oder sich eins der Abkommen ändert.