29-01-2019, 16:41
An welcher Stelle im Gesetz soll sich eine solche Prüfung ergeben? Die Vollstreckungsorgane prüfen regelmässig eben NICHT, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Ich kann theoretisch einen Mahnbescheid gegen Lollek und Bollek erwirken, indem ich dem Amtsgericht Hagen einen ausgefüllten Vordruck schicke. Wenn Lolek und Bollek sich danach taubstumm stellen, beantrage ich nach Fristablauf für einen Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid. Wenn Lollek und Bollek jetzt wieder die Füsse stillhalten und der Forderung nicht widersprechen, dann bekomme ich einen Vollstreckungstitel. Der ist dann 30 Jahre gültig. Gegen die Vollstreckung ist dann kein Widerspruch mehr möglich. Würde man jede Forderung prüfen, vereitelt man eine schnelle und effiziente Vollstreckung. Da kann dann jeder Schuldner noch während der Prüfung in Ruhe sein Vermögen verjubeln, verschenken oder vergraben. Der Gesetzgeber hat sich das so gedacht, das der Schuldner die Verwirkung nachweisen muß.
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. (BGH 2013)
https://www.forum-schuldnerberatung.de/i...ws%5D=2735
Ich kann theoretisch einen Mahnbescheid gegen Lollek und Bollek erwirken, indem ich dem Amtsgericht Hagen einen ausgefüllten Vordruck schicke. Wenn Lolek und Bollek sich danach taubstumm stellen, beantrage ich nach Fristablauf für einen Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid. Wenn Lollek und Bollek jetzt wieder die Füsse stillhalten und der Forderung nicht widersprechen, dann bekomme ich einen Vollstreckungstitel. Der ist dann 30 Jahre gültig. Gegen die Vollstreckung ist dann kein Widerspruch mehr möglich. Würde man jede Forderung prüfen, vereitelt man eine schnelle und effiziente Vollstreckung. Da kann dann jeder Schuldner noch während der Prüfung in Ruhe sein Vermögen verjubeln, verschenken oder vergraben. Der Gesetzgeber hat sich das so gedacht, das der Schuldner die Verwirkung nachweisen muß.
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. (BGH 2013)
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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