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"Von Amts wegen " Definition
#6
Es gibt das Zeitmoment (Dauer) und die Umstände (Was ist vorgefallen/Was ist unterlassen worden)? Von diesen 2 Faktoren ist abhängig, ob die Forderung verwirkt ist. Wie sollen die Vollstrecker etwas ohne Ermittlungen, zu denen sie gar nicht befugt sind, etwas über die Umstände zur Verwirkung wissen? Der Titel allein wird durch eine Periode ohne Vollstreckungsversuche nicht ungültig. Die Unpfändbarkeit wirkt allein auf Rückstände, die in der Vergangenheit angefallen sind. Am Titel selber ändert sich nichts und nichts an seiner Vollstreckbarkeit (für laufende Forderungen) ändert sich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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"Von Amts wegen " Definition - von Arminius - 29-01-2019, 15:07
RE: "Von Amts wegen " Definition - von Arminius - 29-01-2019, 15:58
RE: "Von Amts wegen " Definition - von Arminius - 29-01-2019, 16:50
RE: "Von Amts wegen " Definition - von Sixteen Tons - 29-01-2019, 16:56
RE: "Von Amts wegen " Definition - von Arminius - 29-01-2019, 17:00
RE: "Von Amts wegen " Definition - von Arminius - 29-01-2019, 20:01
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