29-01-2019, 20:01 
		
	
	
		Alles was über ein Jahr nicht vollstreckt wurde. Die Vollstreckung ist doch hier das Umstandsmoment. Es muß beides zutreffen: 
1.) Zeitablauf
2.) Nicht vollstreckt / Du kannst davon ausgehen, daß die Forderung erledigt ist und nicht mehr beigetrieben wird
@sixteen tons
habe Nachsicht
 
1+2 und das Gericht muss von "Amts wegen" prüfen auf Verwirkung?
	
	
	
	
1.) Zeitablauf
2.) Nicht vollstreckt / Du kannst davon ausgehen, daß die Forderung erledigt ist und nicht mehr beigetrieben wird
@sixteen tons
habe Nachsicht
 1+2 und das Gericht muss von "Amts wegen" prüfen auf Verwirkung?

