30-01-2019, 11:43
Das OLG DüDo verneint also, dass der mitpflegende Papa etwas abbekommt.
Es verschiebt damit die Antwort auf die Frage, wem das Pflegegeld zusteht, ins Sorgerecht.
Bei bestehender gemeinsamer Vermögenssorge müßte das Pflegegeld ja demnach sogar 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Das führt dann zur Frage: Wer hat das Recht das monatliche Einkommen des Kindes zu verwalten und darüber zu verfügen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?
Ein bißchen Offtopic, aber auch skandalös:
Ich habe auch noch was gefunden, Pflegegeld zählt beim Unterhaltspflichtigen als Einkommen, bei der Unterhaltsberechtigten hingegen nicht.
https://www.rek-scheidungsanwalt.de/ehegattenunterhalt/
Es verschiebt damit die Antwort auf die Frage, wem das Pflegegeld zusteht, ins Sorgerecht.
Bei bestehender gemeinsamer Vermögenssorge müßte das Pflegegeld ja demnach sogar 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Das führt dann zur Frage: Wer hat das Recht das monatliche Einkommen des Kindes zu verwalten und darüber zu verfügen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?
Ein bißchen Offtopic, aber auch skandalös:
Ich habe auch noch was gefunden, Pflegegeld zählt beim Unterhaltspflichtigen als Einkommen, bei der Unterhaltsberechtigten hingegen nicht.
https://www.rek-scheidungsanwalt.de/ehegattenunterhalt/