Ja, habe es gelesen. Es lässt sich nur nicht 1:1 auf alle dieser Fragestellungen übertragen.
Ich durchdenke gerade...
Als Umgangs-Papa über einen Teil des Einkommen des Kindes mitbestimmen dürfen mit Verweis auf gemeinsame Vermögenssorge.
Ob so etwas vor Gericht Chancen hat?
Ich durchdenke gerade...
Als Umgangs-Papa über einen Teil des Einkommen des Kindes mitbestimmen dürfen mit Verweis auf gemeinsame Vermögenssorge.
Ob so etwas vor Gericht Chancen hat?