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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz
#4
Rechtlicher Hintergrund ist folgender: insbesondere in den Fällen unzureichender Eigeneinkünfte des unterhaltsverpflichteten Elternteils ist dessen eigener Familienunterhaltsanspruchgegen seinen Ehegatten zu prüfen. Bei dem Familienunterhalt in einer intakten Ehe erhält der Ehegatte von dem anderen Ehegatten keine Geldrente. Es wird vielmehr der gegenseitige Anspruch der Ehegatten auf Leistung ihres Beitrags zur Ehe ermittelt. Wenn also ein Ehegatte wenig oder gar nichts verdient, hat der anderen Ehegatte ihn grds. mit seinem Einkommen und Vermögen zu unterhalten. Deshalb kann das Kind gegenüber seinem unterhaltspflichtigen Elternteil beanspruchen, dass dieser ihm Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seines Ehegatten erteilt. Es könnte dann der Familienunterhaltsanspruch des unterhaltspflichtigen Elternteils oder wenigstens sein sogenannter Taschengeldanspruch gegenüber seinem Ehegatten geprüft werden.

Ergo: Du bist verheiratet, arbeitest nicht, also muss deine Frau für dich aufkommen. Kann dazu führen, das du von deiner Frau angemessenes Geld zur versorgung forderst, um den Unterhalt bedienen zu können.
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RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Surajin - 02-02-2019, 11:18
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 12:06
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 13:38
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 16:04

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