(02-02-2019, 12:27)p__ schrieb: Es gibt nur den Taschengeldanspruch und der ist in 99,99% aller Fälle zu gering um daraus Unterhalt zu bezahlen. Dazu gibts auch BGH-Urteile.
Kann @p hier 100 % zustimmen wurde bei mir gerichtlich geklärt...StA wollte auch Taschengeldanspruch prüfen...solche Witze hat das Landgericht gleich zerlegt...siehe BGH.