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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz
#9
Wenn du bleibst, wirst du ein P-Konto benötigen. Du kannst nicht alle eventuellen zukünftigen Zahlungen auf Konten deiner Frau leiten. Wandle dein Konto doch in ein p-Konto um, was hindert dich?
Zur Verhaftung siehe Unterhaltspflichtverletzung. Wenn du gehst, geh so dass keiner weiss wo du bist. Dürfte schwierig werden, wenn du dann sowieso immer wieder zurückkommst.
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RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von p__ - 02-02-2019, 13:06
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 12:06
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 13:38
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 16:04

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