05-02-2019, 19:12
(05-02-2019, 17:02)Freebird schrieb: An dem Abschließbarenbriefkasten steht nur der Nachnahme.
Da haben wir das Problem nun schliesslich gefunden. Der gerichtsbekannte Wohnort und ein Briefkasten mit deinem Namen drauf - das wars. Auf irgendeinen dieser Punkte stösst man immer, wenn man sich die Fälle genauer ansieht.
Entscheidend war die Zustellung, das hätte auch nicht durch späteres zurückschicken der Schreiben geradegebogen werden können. Schliesslich hättest du dich ja auch selbst der unangenehme Post auf diese Weise entledigen können, das Gericht macht keine Identitätsfestellung des Absenders. Es stellt zu und damit gilt es eben als zugestellt, fertig.
Der Name muss weg, der Briefkasten muss weg. Was natürlich schwierig ist, wenn dort nach wie vor ein enger Verwandter mit demselben Nachnamen wohnt.