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Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ?
#11
Laufe ich mit dem einstellen des Unterhalts nicht Gefahr das die Gegenseite irgendwann einen neuen Titel fordert?
Laut Rückschein hat die Kindesmutter den Brief für meine Tochter entgegengenommen. Wird das als so gewertet das ihn meine Tochter bekommen hat oder soll ich das ganze sicherheitshalber noch einmal durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
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RE: Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ? - von Velocat - 05-02-2019, 21:25

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