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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
(05-02-2019, 23:17)Arminius schrieb: Hast Du die Vermögensauskunft abgegeben oder PfüB ist Ruhe...kannste mit in die Insolvenz nehmen...irgendwann !

Ich habe vor Kosten ohne Leistungen oder die einfach nur unverschämt sind, niemals zu bezahlen. Denn sonst hätte es ja keinen Sinn gehabt, den Karren gegen die Wand zu gefahren und das Leben von Grund auf neu eingerichtet zu haben. Bewährung hab ich in meinem Fall jetzt nicht, denn die Haftstrafe kam nach Bewährungswiderruf von der 1. Verhandlung, die ebenso wie die 2. stattfand, als ich ausgewandert war.
Ich dachte daran irgendwann mal Privatinsolvenz in einem EU-Ausland zu machen, weil andere Länder eher schuldnerorientiert als Deutschland sind. Jedoch las ich, dass Unterhaltsschulden in Spanien durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht werden, in Deutschland nur, wenn man unschuldig nicht in der Lage war Unterhalt zu zahlen, für einen 170er Bestraften, fällt das nun auch weg. Gibt es denn irgendwo überhaupt die Möglichkeit durch die Privatinsolvenz Schulden wegen einer Verurteilung und Unterhalt los zu werden? Das ist echt eine Frage, dessen Beantwortung mir sehr wichtig wäre, um für die Zukunft planen zu können.
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Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 06-02-2019, 00:36
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