06-02-2019, 09:21
(06-02-2019, 01:07)p__ schrieb: Wenn bei einer Privatinsolvenz Unterhaltsschulden wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht mit in die Insolvenz kommen, lässt sich das nicht ändern.
Da hat der liebe p leider recht...Ich rede natürlich nur von den Gerichtskosten. Mache nehmen die Unterhaltspflichtverletzung auf die "leichte" Schulter.
Das ist Sie mitnichten...Dann zahle ich mal ebend etwas Geld kann fatale folgen haben. Lieber es auf die grosse Tournee ankommen lassen (AG,LG,OLG/BGH) als auch nur 10,00 Euro monatlich zu zahlen.
Ich hatte sogar das Glück das die Unterhaltsvorschusskasse ihr gesamtes Geld verloren hat...Dank den Ermittlungen der StA
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Antrag stellen kannst Du trotzdem das Risiko liegt ab dann auch beim Gläubiger.Ich weiss nicht ob ein Gläubiger sich mit einem Pleitegeier auf einen Rechtsstreit einlassen sollte.
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