06-02-2019, 15:14
Schon wieder ein Thread von mir
Eine Frage beschäftigt mich noch stark...
Angenommen der unterhaltspflichtige, scheidungsverkrüppelte Mann zeugt ein neues Kind außerehelich mit seiner neuen Geliebten.
Wie kann er sich bestmöglich positonieren, um nicht erneut vom Familienrecht eine Klatsche auf den Deckel zu bekommen, falls die Dame sich ins Alleinerziehendenleben verabschiedet?
Geburtsurkunde keinesfalls unterschreiben, Arbeitszeit auf Minimum reduzieren, möglichst viel das Kindchen betreuen, Mutti arbeiten schicken, 14 Monate Elternzeit machen... sind so erste Ideen.
Was meint ihr? Jede Idee ist willkommen. Gibt "Futter" für mein gerade in Entstehung befindlichen Büchlein.
Eine Frage beschäftigt mich noch stark...
Angenommen der unterhaltspflichtige, scheidungsverkrüppelte Mann zeugt ein neues Kind außerehelich mit seiner neuen Geliebten.
Wie kann er sich bestmöglich positonieren, um nicht erneut vom Familienrecht eine Klatsche auf den Deckel zu bekommen, falls die Dame sich ins Alleinerziehendenleben verabschiedet?
Geburtsurkunde keinesfalls unterschreiben, Arbeitszeit auf Minimum reduzieren, möglichst viel das Kindchen betreuen, Mutti arbeiten schicken, 14 Monate Elternzeit machen... sind so erste Ideen.
Was meint ihr? Jede Idee ist willkommen. Gibt "Futter" für mein gerade in Entstehung befindlichen Büchlein.