12-02-2019, 18:21
Die klagen gern. Lieber wie irgendwelche Begründungen für den Pflichtigen schreiben. Letzteres ist nur Aufwand, aber ersteres entfaltet kräftig erzieherische Wirkung, auch wenn die Klage des Jugendamts schiefgeht.
Denn für den Beistand ist das ein Spaziergang zur Kaffeemaschine des Amtsgerichts. Es kostet ihn nichts, es kostet die Ex nichts. Was es den Vater kostet, wird er merken wenn im Beschluss die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden, wie meistens und anschliessend die Anwaltsrechnung kommt. Herrscht ja Anwaltspflicht. Das nächste Mal wird er sich überlegen, ob das die Sache wert war oder ob er nicht gleich irgendeiner zweifelhaften Forderung nachgeben soll.
Denn für den Beistand ist das ein Spaziergang zur Kaffeemaschine des Amtsgerichts. Es kostet ihn nichts, es kostet die Ex nichts. Was es den Vater kostet, wird er merken wenn im Beschluss die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden, wie meistens und anschliessend die Anwaltsrechnung kommt. Herrscht ja Anwaltspflicht. Das nächste Mal wird er sich überlegen, ob das die Sache wert war oder ob er nicht gleich irgendeiner zweifelhaften Forderung nachgeben soll.