13-02-2019, 13:53
Hallo.
Im Arbeitslosengeldbezug braucht man einen Grund für den Umzug. Wie du selber schon sagst, könnte ein Arbeitsangebot ein solcher Grund sein. Das muß aber schon ein konkretes Arbeitsangebot sein. Pauschale Gründe (bessere Aussichten, gesünder etc.) werden i. d. R. nicht als Grund für einen Umzug erwogen. Du kannst natürlich auch ohne Genehmigung vom JC umziehen. Bloss die Kosten für den Umzug trägst du dann alleine. Und an deinem Zielort wird auch nur die Miete übernommen, die am neuen Wohnort vom JC dort als angemessen gilt. Da sollte man sich also vorher mal schlau machen und sich in den hiesigen Mietspiegel einlesen.
Kann sein. Damit habe ich aber keine Erfahrung.
Im Arbeitslosengeldbezug braucht man einen Grund für den Umzug. Wie du selber schon sagst, könnte ein Arbeitsangebot ein solcher Grund sein. Das muß aber schon ein konkretes Arbeitsangebot sein. Pauschale Gründe (bessere Aussichten, gesünder etc.) werden i. d. R. nicht als Grund für einen Umzug erwogen. Du kannst natürlich auch ohne Genehmigung vom JC umziehen. Bloss die Kosten für den Umzug trägst du dann alleine. Und an deinem Zielort wird auch nur die Miete übernommen, die am neuen Wohnort vom JC dort als angemessen gilt. Da sollte man sich also vorher mal schlau machen und sich in den hiesigen Mietspiegel einlesen.
Zitat:Hab gehört die würden einem sogar den Umzug spendieren, um aus deren Statistik zu kommen
Kann sein. Damit habe ich aber keine Erfahrung.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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