(27-09-2018, 22:27)p__ schrieb: Erstmal ist es bei der Staatsanwaltschaft. Die werden es selbstverständlich einstellen. Und anschliessend ist diese Anzeige eine weitere Patrone zur Unterhaltsverwirkung. Frei Haus geliefert. Das Beste, was passieren konnte
P, leider muss ich Deinen Traum vom "Rechtsstaat" ein wenig trüben. Ich habe ein nettes Schreiben einer Staatsaanwältin bekommen, die den Traum meines ältesten Kindes Realität werden lassen möchte.
In der Anklageschrift ist zu lesen:"Obwohl der Angeschuldigte diese Pflicht kannte und aufgrund seiner Wirtschaftlichen Verhältnisse, wenigstens aber bei zumutbarem Einsatz seiner Arbeitskraft , zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in Lage gewesen wäre.... nur teilweise nach.
...strafbar als gemäß par. 170 StGB.
Tja, ich werde wohl in der nächsten Zeit Urlaub in ei er kleinen Zelle machen. Also nicht wundern, wenn von mir erstmal nichts mehr kommt.
Ah, hab nochmal alles gelesen. Ich gehöre wohl zu den Glücklichen 5%, bei denen es zur Verhandlung kommt