Ja...eine Woche ist üblich...habe gerade in meine umfangreichen Anklageschriften geschaut.
Beantrage Akteneinsicht mit Verlängerung der Frist...oder...
da ich mir bei dir nicht sicher bin ob Du standhalten kannst...kannst Du auch einen Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht) beauftragen der sich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann.
Die Anklageschrift selber ist ja noch nicht zugelassen...
Beantrage Akteneinsicht mit Verlängerung der Frist...oder...
da ich mir bei dir nicht sicher bin ob Du standhalten kannst...kannst Du auch einen Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht) beauftragen der sich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann.
Die Anklageschrift selber ist ja noch nicht zugelassen...