21-02-2019, 21:20
Hallo.
Ich fasse mal meine Geschichte kurz zusammen. Vor einem Jahr trennten sich meine Lebensgefährtin und ich. U.a. ein Grund war, dass sich ihre Eltern immer mehr in unsere Beziehung einmischten. Wir haben zwei Jungs im Alter von 4 und 8. Damals 3 und 7. Auch da ich nun weniger arbeitete und meine Meinung zu bestimmten Erziehungsthemen anders war. Als sie mit den Kindern ging, stellte ich einen Eilantrag zwecks Sorgerechts und Umgangsrecht. Das Sorgerecht wurde geteilt, Beim Umgang habe ich nun 5 von 14 Tagen bekommen. Dazu habe ich mich dann auch ordentlich beraten lassen und belesen. Das Haus mit den beiden Kinderzimmern habe ich behalten um den Kindern zumindest in meiner Zeit ihr altes Heim zu bewahren. Sie wohnen nun 1 KM entfernt. Kurz vor dem Gerichtstermin hat sie noch die Schule gewechselt. Unsinnig aber nun zu spät, da ich damals noch nicht das Sorgerecht hatte. Den Unterhalt bezahle ich stets pünktlich und in voller Höhe. Meine Zeiten halte ich penibel ein. Jedoch kam es nun, wie ich es vermutete. Mit wurde gesagt, was auch die Paragrafen sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Sorgerecht gebunden ist und mit dem Umgangsrecht nichts zu tun hat. Also hielt ich mich peinlichst dran, da ich die Kinder nicht einfach ohne ihr Einverständnis aus der Hand geben darf. Jedoch macht sie es immer mehr. Vor allen ihren Eltern. So wie auch in den Ferien. Gefragt werde ich überhaupt nicht. Im Gegenteil, ich wurde sogar vom Amt mündlich ermahnt, dass sie in Ihrer Zeit machen kann was sie will. Ich fragte auch beim Amt, warum dann im §1631 im ersten Punkt es dann anders heißt und dass der gerichtlich angeordnete Umgang nur aussagt, wann die Kinder bei wem zu sein haben. Das Amt meinte, dass dies nicht so sei, komisch, dann stimmt es nicht was im BGB steht? Dazu kommt auch, dass die Kinder das Wechselmodell wollen. Inzwischen hatte ich den dritten Versucht. Der Große will zum Jugendamt oder Anwalt, um es dort zu sagen, was er auch machte. Diese Woche hatten wir zusammen wieder einen Termin deswegen, vorher war er dort und sagte es mal wieder deutlich. Plötzlich beim Termin wieder ein Rückzieher. Die letzte Woche war er wieder bei Oma (mütterlicher seit), den Rest kann man sich ja denken. Mir fehlen nun die Kraft bzw. der Ehrgeiz weiter zu machen. Die Kinder verbringen nun jede freie Minute bei dieser Oma, selbst wenn ich dort anrufe, selbst meine Eltern bei denen kommt nur die Aussage, dass uns das nichts angeht. Ich kann mir auch nicht ausmalen, wie die Kinder reagieren, wenn ich nun allein vor Gericht gehe und versuche Ordnung hinein zu bekommen. Großeltern ist ok, aber in Masen. Warum dann beide Kinderzimmer behalten? Ich möchte die beiden aber auch nicht unter Druck setzen. Die beiden wohnen mit Ihrer Mutter gleich gegenüber der Wiese, ich kann denen zu winken. Der Große meinte auch schon, gern auch allein mal zu mir zu kommen, einen eigenen Wohnungsschlüssel hat er von mir schon bekommen. Jedoch sagte er selbst schon, dass er Angst hat, dass dann Mama schimpft, wenn er zu mir in Ihrer Zeit geht. Nun weiß ich echt nicht mehr weiter. Lasse ich es so wie es ist, nehme die Jungs die 5 von 14 Tage und zahle fleißig den vollen Unterhalt oder lasse ich nun die Kinder außen vor, und gehe allein den Weg, notfalls auch mit Gutachter. Vor allem, dass die Großeltern endlich aufhören meine Kinder zu erziehen. Auch der letzte Versuch scheiterte, sie meinte das wir uns gern in Ruhe versuchen können zu unterhalten, ich fuhr rüber, da meinte sie plötzlich sie müsse sich erst einmal vorbereiten. Bei der Diakonie sind wir auch, jedoch ein ständiges hin und her. Der Große ging selbst dort hin und sagte er will mehr Zeit mit Papa, im letzten Gespräch das Gegenteil. Ich bot auch nochmals an, das Wechselmodell probehalber für drei Monate zu probieren, würde auch in dieser Zeit den vollen Unterhalt weiterbezahlen, zum Schluss sollen die Kinder selbst endscheiden. Meine Ex äußerte sich nicht dazu, sagte auch nicht, was sie dagegen hat. Nur das es bleiben soll wie es ist und die jetzige Regelung bleiben soll und sich die Kinder erst mal daran gewöhnen sollen. Quatsch, meinte ich, woher sollen die Kinder wissen ob ihnen nicht die andere Möglichkeit gefällt. Wie schon die Überschrift stellt sich mir nun die Fragen was nun richtig ist. Darf sie wirklich machen was sie will? Dürfen nun die Großeltern meine Kinder erziehen? Gehöre ich einer Minderheit an, die wegen den Kindern nur noch Teilzeit (schon vor der Trennung) arbeitet um mehr für die Kinder da zu sein? Haben die Väter nun doch nicht die gleichen Rechte wie es erst beschlossen wurde? Warum spricht das JA und die Diakonie anders?
Danke für euer offenes Ohr
Ich fasse mal meine Geschichte kurz zusammen. Vor einem Jahr trennten sich meine Lebensgefährtin und ich. U.a. ein Grund war, dass sich ihre Eltern immer mehr in unsere Beziehung einmischten. Wir haben zwei Jungs im Alter von 4 und 8. Damals 3 und 7. Auch da ich nun weniger arbeitete und meine Meinung zu bestimmten Erziehungsthemen anders war. Als sie mit den Kindern ging, stellte ich einen Eilantrag zwecks Sorgerechts und Umgangsrecht. Das Sorgerecht wurde geteilt, Beim Umgang habe ich nun 5 von 14 Tagen bekommen. Dazu habe ich mich dann auch ordentlich beraten lassen und belesen. Das Haus mit den beiden Kinderzimmern habe ich behalten um den Kindern zumindest in meiner Zeit ihr altes Heim zu bewahren. Sie wohnen nun 1 KM entfernt. Kurz vor dem Gerichtstermin hat sie noch die Schule gewechselt. Unsinnig aber nun zu spät, da ich damals noch nicht das Sorgerecht hatte. Den Unterhalt bezahle ich stets pünktlich und in voller Höhe. Meine Zeiten halte ich penibel ein. Jedoch kam es nun, wie ich es vermutete. Mit wurde gesagt, was auch die Paragrafen sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Sorgerecht gebunden ist und mit dem Umgangsrecht nichts zu tun hat. Also hielt ich mich peinlichst dran, da ich die Kinder nicht einfach ohne ihr Einverständnis aus der Hand geben darf. Jedoch macht sie es immer mehr. Vor allen ihren Eltern. So wie auch in den Ferien. Gefragt werde ich überhaupt nicht. Im Gegenteil, ich wurde sogar vom Amt mündlich ermahnt, dass sie in Ihrer Zeit machen kann was sie will. Ich fragte auch beim Amt, warum dann im §1631 im ersten Punkt es dann anders heißt und dass der gerichtlich angeordnete Umgang nur aussagt, wann die Kinder bei wem zu sein haben. Das Amt meinte, dass dies nicht so sei, komisch, dann stimmt es nicht was im BGB steht? Dazu kommt auch, dass die Kinder das Wechselmodell wollen. Inzwischen hatte ich den dritten Versucht. Der Große will zum Jugendamt oder Anwalt, um es dort zu sagen, was er auch machte. Diese Woche hatten wir zusammen wieder einen Termin deswegen, vorher war er dort und sagte es mal wieder deutlich. Plötzlich beim Termin wieder ein Rückzieher. Die letzte Woche war er wieder bei Oma (mütterlicher seit), den Rest kann man sich ja denken. Mir fehlen nun die Kraft bzw. der Ehrgeiz weiter zu machen. Die Kinder verbringen nun jede freie Minute bei dieser Oma, selbst wenn ich dort anrufe, selbst meine Eltern bei denen kommt nur die Aussage, dass uns das nichts angeht. Ich kann mir auch nicht ausmalen, wie die Kinder reagieren, wenn ich nun allein vor Gericht gehe und versuche Ordnung hinein zu bekommen. Großeltern ist ok, aber in Masen. Warum dann beide Kinderzimmer behalten? Ich möchte die beiden aber auch nicht unter Druck setzen. Die beiden wohnen mit Ihrer Mutter gleich gegenüber der Wiese, ich kann denen zu winken. Der Große meinte auch schon, gern auch allein mal zu mir zu kommen, einen eigenen Wohnungsschlüssel hat er von mir schon bekommen. Jedoch sagte er selbst schon, dass er Angst hat, dass dann Mama schimpft, wenn er zu mir in Ihrer Zeit geht. Nun weiß ich echt nicht mehr weiter. Lasse ich es so wie es ist, nehme die Jungs die 5 von 14 Tage und zahle fleißig den vollen Unterhalt oder lasse ich nun die Kinder außen vor, und gehe allein den Weg, notfalls auch mit Gutachter. Vor allem, dass die Großeltern endlich aufhören meine Kinder zu erziehen. Auch der letzte Versuch scheiterte, sie meinte das wir uns gern in Ruhe versuchen können zu unterhalten, ich fuhr rüber, da meinte sie plötzlich sie müsse sich erst einmal vorbereiten. Bei der Diakonie sind wir auch, jedoch ein ständiges hin und her. Der Große ging selbst dort hin und sagte er will mehr Zeit mit Papa, im letzten Gespräch das Gegenteil. Ich bot auch nochmals an, das Wechselmodell probehalber für drei Monate zu probieren, würde auch in dieser Zeit den vollen Unterhalt weiterbezahlen, zum Schluss sollen die Kinder selbst endscheiden. Meine Ex äußerte sich nicht dazu, sagte auch nicht, was sie dagegen hat. Nur das es bleiben soll wie es ist und die jetzige Regelung bleiben soll und sich die Kinder erst mal daran gewöhnen sollen. Quatsch, meinte ich, woher sollen die Kinder wissen ob ihnen nicht die andere Möglichkeit gefällt. Wie schon die Überschrift stellt sich mir nun die Fragen was nun richtig ist. Darf sie wirklich machen was sie will? Dürfen nun die Großeltern meine Kinder erziehen? Gehöre ich einer Minderheit an, die wegen den Kindern nur noch Teilzeit (schon vor der Trennung) arbeitet um mehr für die Kinder da zu sein? Haben die Väter nun doch nicht die gleichen Rechte wie es erst beschlossen wurde? Warum spricht das JA und die Diakonie anders?
Danke für euer offenes Ohr