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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#21
Post vom Amtsgericht. Meine Ex will Prozesskostenhilfe und ihr Anwalt rund 1400 Euro Mindestunterhalt für 4 unserer 5 Kinder.
Ich habe die EX gefragt, ob sie freundlicherweise einen Termin beim Jugendamt machen kann, um den Unterhalt für die
4 Kinder ab März, wenn das 5. Kind volljährig wird, berechnen zu lassen. Antwort:"Ich habe keinen Bock, wieder 8-9 Wochen auf
eine Berechnung vom Jugendamt zu warten und dafür noch 2x hinzufahren (Abgabe Unterlagen Berechnung, Beurkundung.)"
Klar, logisch. Deswegen leiert man dann ein Gerichtsverfahren an und meint, daß es dann schneller geht...
Ich war mit der Ex im November beim JA und wir haben uns da mal beraten lassen, was aktuell (damals im November) so zu zahlen wäre. Ohne Anerkennung einer Pflicht auf beiden Seiten. Hätte ja sein können daß eine Unterhaltsminderung in Betracht gekommen wäre. Das hätte die Ex natürlich nicht mitgemacht. Allerdings war da eine Tochter noch minderjährig und es wurde für 5 Kinder gerechnet. Eines fällt jetzt wegen Volljährigkeit und Ausbildung im März raus.
Egal jetzt. Dann hat sie ihren Anwalt rechnen lassen und der hat mir per Mail geschrieben, das er mein Netto nimmt, den Selbstbehalt davon abzieht und den Rest als Mindest-KU verteilt. Wohnraummehrbedarf, Umgangskosten bei 4 Kindern, kein Thema für ihn. Da war ja sogar das Jugendamt kulanter.
Schreibt man Unterhaltspflichtige jetzt neuerdings nur noch per E-Mail an? Der war im Prinzip auch gar nicht ordentlich mandatiert, aber das ist ja wohl auch egal jetzt.
Ich will jetzt dem Gericht eigentlich nur schreiben, daß die VKH zurückzuweisen ist. Ich habe angeboten, beim Jugendamt titulieren zu lassen. Das die da solange brauchen, dafür kann ich ja nichts. Ich kann auch nichts dafür, daß das Jugendamt Unterhaltspflichtige nicht berät (nur die Unterhaltsberechtigten, bzw. deren Vertreter). Die Berechnung von dem Rechtsanwalt halte ich für Schwachsinn. Sie wird auch nicht dadurch richtiger, weil er vielleicht eine juristische Ausbildung genossen hat.
Der Unterhalts SB vom Jobcenter meint, die Berechnung vom Jugendamt kann er nachvollziehen und der Argumentation von dem Rechtsanwalt solle ich nicht folgen. Den Schriftverkehr mit dem Jobcenter darüber packe ich ggf. auch noch da mit rein. Sonst noch Ideen für eine Antwort an das Gericht?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 23-02-2019, 15:43

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