27-02-2019, 22:03
Das Jugendgericht ist das Gericht, das Jugendliche nach dem Strafrecht verurteilt. Du stellst den Antrag ans Familiengericht, das ist das zuständige Amtsgericht im Gerichtsbezirk, in dem das Kind lebt.
Dein Antrag wird eine Umgangsregelung sein, die du einforderst und die man dir nun vorgerichtlich verweigert hat. Du schreibst deine Wunsch-Umgangsregelung auf und beantragst, das Gericht möge die beschliessen. Die Punkte, inwieweit so etwas sinnvoll ist sind im Thread bereits sehr ausführlich diskutiert worden.
Dein Antrag wird eine Umgangsregelung sein, die du einforderst und die man dir nun vorgerichtlich verweigert hat. Du schreibst deine Wunsch-Umgangsregelung auf und beantragst, das Gericht möge die beschliessen. Die Punkte, inwieweit so etwas sinnvoll ist sind im Thread bereits sehr ausführlich diskutiert worden.