28-02-2019, 16:12
Ich muss hier nochmal Nachfragen. Wenn die Kindesmutter nicht Aktiv legitimiert war den Mindestunterhalt per Familiengericht geltend zu machen (weil Sie im Unterhaltsvorschuss war mit der Summe x)...
War das Verfahren überhaupt gültig?
Als Bsp. Mindestunterhalt 400,00 Euro Unterhaltsvorschuss 200,00 Euro...dann durfte Sie doch nicht die 400,00 Euro komplett geltend machen, oder?
Lg
A
War das Verfahren überhaupt gültig?
Als Bsp. Mindestunterhalt 400,00 Euro Unterhaltsvorschuss 200,00 Euro...dann durfte Sie doch nicht die 400,00 Euro komplett geltend machen, oder?
Lg
A