Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angst vor Unterhaltsvorschusskasse
#7
Dein Mann muss dir nur alle zwei Jahre nach dt. Recht Auskunft über sein Einkommen erteilen. Soweit er dieses tut, ist er nicht verpflichtet dies mit Belegen zu beweisen. Er darf Kosten für erhöhten Behandlungsbedarf ebenso abziehen, wie Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsbedingte Aufwendungen, aber nicht die Miete. Seht zu das er nahe an ein verbleibenden Betrag von 1.300 Euro herankommt. Denn das ist sein Selbstbehalt dir gegenüber. Dann schuldet er dir keinen Familienunterhalt, und da du nachweislich keine Arbeitserlaubnis hast, wirst du theoretisch leistungsunfähig zum Kindesunterhalt. Und merke: DU kannst nichts dafür, wenn ER sich versehentlich verrechnet. 

Hut ab übrigens, deine Einstellung gefällt mir. Leider wandern solche Frauen wohl alle aus, hier in D nicht mehr zu finden...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Angst vor Unterhaltsvorschusskasse - von Tiffy - 28-02-2019, 19:27
RE: Angst vor Unterhaltsvorschusskasse - von Mercedes_AMG - 28-02-2019, 21:59
RE: Angst vor Unterhaltsvorschusskasse - von IPAD3000 - 01-03-2019, 03:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste