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Was lange währt....
#12
(25-02-2019, 16:04)p__ schrieb:
(25-02-2019, 15:25)Bodenseebursche schrieb: Die Mutter hat ihr Ableben immerhin sozialverträglich gestaltet.

Sozialverträglich wäre nicht Ableben, sondern Vollzeitjob und kräftig Unterhalt zahlen. Das, was man immer von Vätern verlangt, ansonsten wären sie Unterhaltspreller und Volksschädlinge. Sich zu entziehen verletzt schliesslich  "das gesunde Volksempfinden wegen der besonderen Verwerflichkeit der Straftat", wie es in §4 der Verordnung gegen Volksschädlinge von 1939 heisst.

Auch wenn es moralisch verwerflich ist, ich kann es mir nicht verkneifen: Zeig sie an, §170 StGb, Verletzung der Unterhaltspflichten durch mutwilligen Entzug ihres eigenen Daseins. 

Ich bin mir sicher, würde ich mich morgen vor einen Zug schmeißen, käme sogleich ein medizinischer Gutachter, um mich auf etwaige noch vorhandene Erwerbsfähigkeit zu untersuchen. 

Für die Kinder tut es mir spontan leid, langfristig ist das ein Befreiungsschlag für diese. Ich wünsche dir viel Kraft für alles weitere.
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