02-03-2019, 04:02
Fiktives Einkommen, wenn nachweislich keine Arbeitserlaunbis vorliegt. Ich habe extra noch geschrieben nachweislich Leistungsfähig. Wenn du schon eine einzige Zeile zitierst, dann lese doch wenigstens was drin steht.
Wenn du Rückstände bei der UHV hast, dann warst du wohl (auch wenn es nur fiktiv ist) leistungsfähig. Das Verbot zu Arbeiten schließt das ja dann wohl aus.
Wenn du Rückstände bei der UHV hast, dann warst du wohl (auch wenn es nur fiktiv ist) leistungsfähig. Das Verbot zu Arbeiten schließt das ja dann wohl aus.