04-03-2019, 00:57
Den Gerichtsantrag sehr kurz. Herstellung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind beantragen, Begründung: ABR wurde dir am (XX.XX.XXXX, Aktenzeichen) auf Antrag der Mutter entzogen, Kind wohnte bei der Mutter, Kind zieht ab dem XX.XX.XXXX mit dem Einverständnis der Mutter dauerhaft zu dir.
Für den Unterhaltstitel brauchts keinen Richter. Rückgabe im Original oder nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht aussprechen lassen.
Das mit der Einbenennung verstehe ich nicht. Du willst den Nachnamen des Kindes jetzt noch ändern? Ist doch egal, wie es heisst.
Unterhalt - da würde ich nur Unterhaltsvorschuss beantragen und sonst keinerlei weitere Aktionen.
Für den Unterhaltstitel brauchts keinen Richter. Rückgabe im Original oder nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht aussprechen lassen.
Das mit der Einbenennung verstehe ich nicht. Du willst den Nachnamen des Kindes jetzt noch ändern? Ist doch egal, wie es heisst.
Unterhalt - da würde ich nur Unterhaltsvorschuss beantragen und sonst keinerlei weitere Aktionen.