04-03-2019, 09:13
@p :
Wieso gemeinsames ABR? Wenn das Kind bei ihm lebt, gebührt ihm auch dass alleinige ABR - so wie zuvor der Mutter.
@ Bckstn:
Auf gar keinen Fall auf den Kindesunterhalt verzichten - denn es ist nicht dein Anspruch, es ist der Anspruch des Kindes! Wenn die Mutter nicht zahlen kann, dann laufen eben Unterhaltsschulden auf. Irgendwann werden die Schulden schon mal vollstreckbar werden. Und wenn es dem Kind für den Führerschein, das erste Auto oder die erste eigene Wohnung reicht. Mann sollte sich nicht im ersten Überschwang der Gefühle dazu hinreissen lassen, auf zu viel zu verzichten, nur um das Kind zu bekommen.
Wieso gemeinsames ABR? Wenn das Kind bei ihm lebt, gebührt ihm auch dass alleinige ABR - so wie zuvor der Mutter.
@ Bckstn:
Auf gar keinen Fall auf den Kindesunterhalt verzichten - denn es ist nicht dein Anspruch, es ist der Anspruch des Kindes! Wenn die Mutter nicht zahlen kann, dann laufen eben Unterhaltsschulden auf. Irgendwann werden die Schulden schon mal vollstreckbar werden. Und wenn es dem Kind für den Führerschein, das erste Auto oder die erste eigene Wohnung reicht. Mann sollte sich nicht im ersten Überschwang der Gefühle dazu hinreissen lassen, auf zu viel zu verzichten, nur um das Kind zu bekommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1