04-03-2019, 11:26
Erstmal danke für die Antworten.
Sie mit Bezug auf ihren drei Mails (es kam noch eine "Endgültige") auf das gemeinsame Kind "verzichtet". Sie möchte das es dauerhaft zu mir zieht. Ich kenne sie, wenn es mit den zukünftigen Plänen nicht klappt, kommt sie nach einige Zeit wieder an und möchte es zurück. Darum wollte ich eigentlich das alleinige ABR. Vor über einem Jahr stimmte sie mir da sogar zu ;-)
Zum Unterhalt sei gesagt, selbstverständlich werde ich Unterhaltsvorschuss beantragen, jedoch nicht Gerichtlich den Unterhalt von ihr einklagen. Von mir aus, kann auch das Jugendamt sich mit ihr auseinandersetzen.
Mit der Einbenennung, na vielleicht ist auch auch nur mein verletzter Stolz, wer weiß es schon.
Sie mit Bezug auf ihren drei Mails (es kam noch eine "Endgültige") auf das gemeinsame Kind "verzichtet". Sie möchte das es dauerhaft zu mir zieht. Ich kenne sie, wenn es mit den zukünftigen Plänen nicht klappt, kommt sie nach einige Zeit wieder an und möchte es zurück. Darum wollte ich eigentlich das alleinige ABR. Vor über einem Jahr stimmte sie mir da sogar zu ;-)
Zum Unterhalt sei gesagt, selbstverständlich werde ich Unterhaltsvorschuss beantragen, jedoch nicht Gerichtlich den Unterhalt von ihr einklagen. Von mir aus, kann auch das Jugendamt sich mit ihr auseinandersetzen.
Mit der Einbenennung, na vielleicht ist auch auch nur mein verletzter Stolz, wer weiß es schon.