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Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ?
#20
Siehe https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid139031 , der Beschluss des OLG Celle, 06.11.1979 - 17 UF 100/79 ist aber nicht kostenlos online.

Zitiert wird das von einigen späteren Entscheidungen, z.B.  dem OLG Hamm vom 02.12.1998 - 11 U 131/98:

"Es ist unbestritten, daß den unterhaltspflichtigen Eltern wegen des Gegenseitigkeitsverhältnisses, welches den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt prägt, ein Recht zu einer gewissen Kontrolle der Ausbildung zusteht und sie demgemäß auch die Vorlage von Zeugnissen verlangen können (OLG Celle FamRZ 1980, 914). Kommt das Kind, welches für eine bestimmte Ausbildung Unterhalt von dem Elternteil verlangt, diesen Informationspflichten nicht nach, besteht jedenfalls im Rahmen des Rechtsstreits die Verpflichtung, zur Schlüssigkeit der Klage auf Ausbildungsunterhalt entsprechenden Vortrag zu halten."
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RE: Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ? - von p__ - 05-03-2019, 18:01

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