05-03-2019, 18:37
P__, Du bist mein strahlendes Licht in dunklen Tagen. Habe das hier gefunden. Mal schauen, ob es auch mir beim §170 STGB hilft:
Zitat: "OLG Frankfurt am Main, 30.07.2008 - 5 UF 46/08
Leitsatz
Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern gebietet es, die Ausbildung zielstrebig durchzuführen. Wenn der Kläger dieser Obliegenheit nicht nachkommt, büßt er seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen."
Gedunden auf : http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...id:3471493
Zitat: "OLG Frankfurt am Main, 30.07.2008 - 5 UF 46/08
Leitsatz
Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern gebietet es, die Ausbildung zielstrebig durchzuführen. Wenn der Kläger dieser Obliegenheit nicht nachkommt, büßt er seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen."
Gedunden auf : http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...id:3471493