13-03-2019, 12:18
Miete (warm) 538 Euro
Regelsatz 424 Euro
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ALG II Bedarf 962 Euro
Erwerbstätigenfreibetrag -330 Euro
Kindesunterhalt -496 Euro
Einkommen 1.500 Euro
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Bereinigtes Einkommen 674 Euro
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ALG II Anspruch 288 Euro.
Da liegt der Papa schon ganz richtig. Problem könnte die Wohnungsgrösse werden. Das Amt könnte auffordern, eine
kleinere und damit günstigere Wohnung zu suchen. Aber damit kann man sich später beschäftigen.
Behinderung und div. Nahrungsintoleranzen begründen so erstmal keinen Anspruch auf ein höheres ALGII.
Regelsatz 424 Euro
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ALG II Bedarf 962 Euro
Erwerbstätigenfreibetrag -330 Euro
Kindesunterhalt -496 Euro
Einkommen 1.500 Euro
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Bereinigtes Einkommen 674 Euro
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ALG II Anspruch 288 Euro.
Da liegt der Papa schon ganz richtig. Problem könnte die Wohnungsgrösse werden. Das Amt könnte auffordern, eine
kleinere und damit günstigere Wohnung zu suchen. Aber damit kann man sich später beschäftigen.
Behinderung und div. Nahrungsintoleranzen begründen so erstmal keinen Anspruch auf ein höheres ALGII.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater