18-03-2019, 02:22
Ich hatte mit meiner Ex eine ähnliche Situation und mich daher erkundigt.
Da gab es irgend ein Urteil, dass der Austausch des Schlosses bereits als häusliche Gewalt gewertet wird mit dem Ergebnis, dass die mit der Polizei zurück kommen kann und die Dich ganz legal aus der Wohnung entfernen darf. Ich habe das auch mit einem Anwalt am Rande besprochen gehabt.
Deine Holde ist dort gemeldet. Ihr wohnt zusammen und ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Der Vermieter darf die Aufnahme in den Mietvertrag auch nicht verweigern
Sorry mit dem Schloss ist das in dunkler Erinnerung und ggf. liege ich in Deinem Fall daneben. Ggf. hing das mit Kind zusammen. Keine Ahnung. Sei da aber vorsichtig und erkundige Dich besser noch mal. Sonst sitzt Du am Ende mit einem Karton auf der Straße.
Da gab es irgend ein Urteil, dass der Austausch des Schlosses bereits als häusliche Gewalt gewertet wird mit dem Ergebnis, dass die mit der Polizei zurück kommen kann und die Dich ganz legal aus der Wohnung entfernen darf. Ich habe das auch mit einem Anwalt am Rande besprochen gehabt.
Deine Holde ist dort gemeldet. Ihr wohnt zusammen und ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Der Vermieter darf die Aufnahme in den Mietvertrag auch nicht verweigern
Sorry mit dem Schloss ist das in dunkler Erinnerung und ggf. liege ich in Deinem Fall daneben. Ggf. hing das mit Kind zusammen. Keine Ahnung. Sei da aber vorsichtig und erkundige Dich besser noch mal. Sonst sitzt Du am Ende mit einem Karton auf der Straße.