18-03-2019, 09:36
Thema mündlicher Vertrag steht tatsächlich im Raum. Hat die Holde Ex denn nachweislich einen Anteil an der Miete gezahlt? Wenn sie regelmäßig Geld überwiesen oder gegen Quittung bar gezahlt hat, ist die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Ich würde sie nur ohne Frist rauswerfen, wenn ich mir sicher wäre, dass sie mir diesbezüglich nicht an den Karren fahren kann. Keine Lust auf Schadenersatz, zB Kostenübernahme für möbliertes Appartment/Hotel. Ansonsten Fehler 2 temporär ins Haus holen und schauen, wie lange Fehler 1 sich das mit anguckt. (Der Tip ist natürlich nur für waschechte Masochisten gedacht).