18-03-2019, 09:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-03-2019, 09:44 von Alles-durch.)
Rechtlich gesehen ist ein gemeinsamer Mietvertrag zustande gekommen (mündlich). Der Vermieter muss die Aufnahme des Partners in den Mietvertrag auch zustimmen. Er kann es gesetzlich nicht verweigern.
Bei mündlichen Verträgen ist es mit dem Nachweis immer schwierig. Die Holde ist aber gemeldet, hat ihre Klamotten dort, die Nachbarn wissen bescheid..... Mag ja sein, dass er nur eine Obdachlose als Gast aufgenommen hat. Ob ihm das einer abkauft, kann ich nicht sagen.
Bei der Anmeldung benötigt man doch die Zustimmung vom Vermieter. Wie ist das gelaufen?
Wie die Miete bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Innenverhältnis geregelt wird ist deren Sache. Die Anwältin meiner Ex meinte sogar, dass es völlig unüblich sei, dass die Partnerin Mietfrei wohnt. Also was ich mich erdreistet hätte eine Miete zu nehmen Der Mann als Versorger. Kennen die Meisten wahrscheinlich aus dem Unterhaltsrecht.
Bei mir war es allerdings Eigentum, für das ich den Kredit abbezahlt habe - also was ähnliches wie Miete.
Schlösser austauschen und jemanden aus seiner Wohnung auf die Straße werfen ist häusliche Gewalt. Wenn das mit mir jemand macht, würde ich das ebenfalls als Gewalt empfinden. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn seine Holde etwas macht, dann ist sie das Opfer.
Hausrecht war früher - Helferindustrie ist heute. Ich würde bei frag-einen-Anwalt posten. Kostet knapp 100, aber mir wäre es das wert.
* Kleiner Schreibfehler. Ich meinte natürlich "üblich" statt unüblich:
Die Anwältin meinte, dass es "üblich" sei, dass die Partnerin mietfrei wohnt.
* Kleiner Schreibfehler. Ich meinte natürlich "üblich" statt unüblich:
Die Anwältin meinte, dass es "üblich" sei, dass die Partnerin mietfrei wohnt.
Bei mündlichen Verträgen ist es mit dem Nachweis immer schwierig. Die Holde ist aber gemeldet, hat ihre Klamotten dort, die Nachbarn wissen bescheid..... Mag ja sein, dass er nur eine Obdachlose als Gast aufgenommen hat. Ob ihm das einer abkauft, kann ich nicht sagen.
Bei der Anmeldung benötigt man doch die Zustimmung vom Vermieter. Wie ist das gelaufen?
Wie die Miete bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Innenverhältnis geregelt wird ist deren Sache. Die Anwältin meiner Ex meinte sogar, dass es völlig unüblich sei, dass die Partnerin Mietfrei wohnt. Also was ich mich erdreistet hätte eine Miete zu nehmen Der Mann als Versorger. Kennen die Meisten wahrscheinlich aus dem Unterhaltsrecht.
Bei mir war es allerdings Eigentum, für das ich den Kredit abbezahlt habe - also was ähnliches wie Miete.
Schlösser austauschen und jemanden aus seiner Wohnung auf die Straße werfen ist häusliche Gewalt. Wenn das mit mir jemand macht, würde ich das ebenfalls als Gewalt empfinden. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn seine Holde etwas macht, dann ist sie das Opfer.
Hausrecht war früher - Helferindustrie ist heute. Ich würde bei frag-einen-Anwalt posten. Kostet knapp 100, aber mir wäre es das wert.
* Kleiner Schreibfehler. Ich meinte natürlich "üblich" statt unüblich:
Die Anwältin meinte, dass es "üblich" sei, dass die Partnerin mietfrei wohnt.
* Kleiner Schreibfehler. Ich meinte natürlich "üblich" statt unüblich:
Die Anwältin meinte, dass es "üblich" sei, dass die Partnerin mietfrei wohnt.