21-03-2019, 21:56
Du hast den Antrag hoffentlich als einstweiligen Antrag (EA) gestellt. Also ungefähr in folgender Art:
"Betreff: EINSTWEILIGER ANTRAG AUF UMGANG
Hiermit beantrage ich im einstweiligen Rechtsschutz folgende Umgangregelung zu beschließen..(Deine Wunschzeiten)...
Begründung:....blabla........... Die Eile ist geboten wegen des jungen Alter des Kindes., weil die Mutter den Kontakt verweigert, die Bindung des Kindes zum Vater gefährdet ist....blablabla..."
Das Gericht muss dann innerhalb von 4 Wochen entscheide, weil es ein einstweiliger Antrag ist. Wenn nicht schick das klarstellend hinter her. Das Hauptverfahren, so nennt man das wenn es kein EA ist, kann rd. 1 Jahr dauern.
"Betreff: EINSTWEILIGER ANTRAG AUF UMGANG
Hiermit beantrage ich im einstweiligen Rechtsschutz folgende Umgangregelung zu beschließen..(Deine Wunschzeiten)...
Begründung:....blabla........... Die Eile ist geboten wegen des jungen Alter des Kindes., weil die Mutter den Kontakt verweigert, die Bindung des Kindes zum Vater gefährdet ist....blablabla..."
Das Gericht muss dann innerhalb von 4 Wochen entscheide, weil es ein einstweiliger Antrag ist. Wenn nicht schick das klarstellend hinter her. Das Hauptverfahren, so nennt man das wenn es kein EA ist, kann rd. 1 Jahr dauern.