22-03-2019, 00:23
Stimmt. "Antrag auf einstweilige Anordnung." heißt es richtig. Mein Fehler.
Warum sollte keine Eilbedürftigkeit bestehen?
Bindung entsteht in den ersten 3-4 Lebensjahren. 2x die Woche für 1h ist echt bitter. Für mich beginnt da bereits Entfremdung.... und dann mit so Argumenten wie Abpumpen. Als würde es nicht anders gehen.
Aber egal. Selbst wenn die Eilbedürftigkeit nicht bestehen sollte, dann muss das Gericht auch dies prüfen und beschließen......und wenn die Richter/inn das erstmal in der Hand hat, dann stehen die Chancen gut, dass er mehr Umgang bekommt.
Ansonsten wird er trotz Beschleunigungsgebot deutlich länger warten müssen - zumindest in meiner Gegend
Warum sollte keine Eilbedürftigkeit bestehen?
Bindung entsteht in den ersten 3-4 Lebensjahren. 2x die Woche für 1h ist echt bitter. Für mich beginnt da bereits Entfremdung.... und dann mit so Argumenten wie Abpumpen. Als würde es nicht anders gehen.
Aber egal. Selbst wenn die Eilbedürftigkeit nicht bestehen sollte, dann muss das Gericht auch dies prüfen und beschließen......und wenn die Richter/inn das erstmal in der Hand hat, dann stehen die Chancen gut, dass er mehr Umgang bekommt.
Ansonsten wird er trotz Beschleunigungsgebot deutlich länger warten müssen - zumindest in meiner Gegend