23-03-2019, 17:34
Das ging jetzt doch sehr hin und her und bin etwas verwirrt.
Macht es eurer Meinung nach nun Sinn, einen weiteren Antrag "auf einstweilige Anordnung" zu stellen und oder um §155 zu ergänzen oder reicht der normale Antrag, der schon raus ist? Ich will ja auch nicht zig verschiedene Anträge zum gleichen Thema an das Gericht schicken...
Macht es eurer Meinung nach nun Sinn, einen weiteren Antrag "auf einstweilige Anordnung" zu stellen und oder um §155 zu ergänzen oder reicht der normale Antrag, der schon raus ist? Ich will ja auch nicht zig verschiedene Anträge zum gleichen Thema an das Gericht schicken...