23-03-2019, 19:28
1. Nur wenig. Die Entfernungsänderung erleichtert nur die Abholung durch den Vaters, was ja auch schon gut ist.
2. Kommt drauf an, mit was die Erweiterung des Umgangs begründet wird. Weniger Fahrzeit ist eine schwache Begründung, da muss noch mehr geliefert werden. Veränderungen beim Kind, die eine Veränderung beim Umgang angezeigt sein lassen, z.B. Wechsel von Kindergarten in Schule. Das Problem ist wohl eher, dass das Kind gar nicht will.
3. Kann passieren und dann sieht es düster aus. Ist aber eher unwahrscheinlich. Das machen die Richter gerne, wenns ums Sorgerecht geht, nicht wegen Umgang. Da wird er erst mal versuchen, euch schnell zu irgendeiner Beratung durchzureichen.
4. Keiner ist gezwungen, sich begutachten zu lassen.
5. Stimmt nicht. Das verwechselt sie wohl mit der Auskunft des Pflichtigen im Unterhaltsrecht. Es muss nur eine Begründung da sein, eine Änderung der Verhältnisse.
2. Kommt drauf an, mit was die Erweiterung des Umgangs begründet wird. Weniger Fahrzeit ist eine schwache Begründung, da muss noch mehr geliefert werden. Veränderungen beim Kind, die eine Veränderung beim Umgang angezeigt sein lassen, z.B. Wechsel von Kindergarten in Schule. Das Problem ist wohl eher, dass das Kind gar nicht will.
3. Kann passieren und dann sieht es düster aus. Ist aber eher unwahrscheinlich. Das machen die Richter gerne, wenns ums Sorgerecht geht, nicht wegen Umgang. Da wird er erst mal versuchen, euch schnell zu irgendeiner Beratung durchzureichen.
4. Keiner ist gezwungen, sich begutachten zu lassen.
5. Stimmt nicht. Das verwechselt sie wohl mit der Auskunft des Pflichtigen im Unterhaltsrecht. Es muss nur eine Begründung da sein, eine Änderung der Verhältnisse.