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Fragen zur Umgangsänderung bei Umzug
#3
Zitat:Das Kind zeigt hier bereits deutlich einen massiven Loyalitätskonflikt, der es nachhaltig traumatisieren wird.

Mit welcher Begründung wird hier von einem Loyalitätskonflikt ausgegangen? Nehmen wir an das Kind zeigt Angst vor jedem Umgangswechsel, sagt sehr deutlich, dass es nicht zum KV will, es geht soweit den KV zu treten und sich in der Wohnung zu verstecken vor dem Wechsel, obwohl von der KM immer wieder betont wird, dass der KV das Kind liebt und es vermisst und sie sicher eine schöne Zeit haben werden.

Nehmen wir weiter an, der KV hat in der Vergangenheit beispielsweise auf seinem Umgang bestande am Geburtstag der älteren Tochter der KM, selbst auf mehrfach geäusserten Wunsches des Kindes, beim Geburtstag anwesend sein zu dürfen, trotz diversen Ausgleichsangeboten der KM.
Nehmen wir an, das Kind hätte speziell nach diesem Vorfall einen vermehrten Widerwillen geäussert, den Umgang wahrzunehmen.

Zitat:Es sollte daher eher über eine deutliche Umgangserweiterung Kind und Vater zuliebe nachgedacht werden. Die wenigsten Kinder schaffen es bei so wenig Umgang eine stabile Elternbeziehung zu entwickeln.

Also ich persönlich weiss aus meiner Kindheit, dass eine stabile dauerhafte Beziehung zu einem Elternteil NICHT automatisch zu einer guten Beziehung führt. Meinen leiblichen Vater habe ich erst mit 35 wirklich kennengelernt und bereits nach wenigen Treffen hat sich eine stabile und gute Beziehung entwickelt.  Dagegen wurde ich von meiner Mutter vernachlässigt und geschlagen, habe sie aber regelmässig gesehen. Raten sie mal zu wem ICH ein besseres Verhältnis habe heute.
Ich schliesse damit nicht aus, dass der Kindsvater in diesem fiktiven Fall tatsächlich ein ernstgemeintes Bedürfnis hat, das Kind mehr zu sehen, aber ich halte es für falsch die Bedürfnisse des Kindes hier überhaupt nicht ernstzunehmen und zukünftige Trauma und Loyalitätskonflikte zu unterstellen.
Fiktiv oder nicht.

(23-03-2019, 19:28)p__ schrieb: 1. Nur wenig. Die Entfernungsänderung erleichtert nur die Abholung durch den Vaters, was ja auch schon gut ist.
2. Kommt drauf an, mit was die Erweiterung des Umgangs begründet wird. Weniger Fahrzeit ist eine schwache Begründung, da muss noch mehr geliefert werden. Veränderungen beim Kind, die eine Veränderung beim Umgang angezeigt sein lassen, z.B. Wechsel von Kindergarten in Schule. Das Problem ist wohl eher, dass das Kind gar nicht will.
3. Kann passieren und dann sieht es düster aus. Ist aber eher unwahrscheinlich. Das machen die Richter gerne, wenns ums Sorgerecht geht, nicht wegen Umgang. Da wird er erst mal versuchen, euch schnell zu irgendeiner Beratung durchzureichen.
4. Keiner ist gezwungen, sich begutachten zu lassen.
5. Stimmt nicht. Das verwechselt sie wohl mit der Auskunft des Pflichtigen im Unterhaltsrecht. Es muss nur eine Begründung da sein, eine Änderung der Verhältnisse.

1. Wäre auch mein Eindruck.
2. Könnte mir höchstens vorstellen, dass hier genau so argumentiert wird, wie "papa"...sprich, der unegwollte Umgang des Kindes wird zum Argument erhoben, dass mehr Umgang vonnöten sei für eine bessere Bindung des Kindes an den KV.
3. Könnte hier vorgeschlagen werden oder als Vorschlag vom Richter kommen, das Kind vor Gericht direkt zu befragen, bevor ein kostspieliges Gutachten erstellt werden müsste? Ist sowas gängige Praxis?
4. Das habe ich soweit verstanden. Mir ist noch nicht klar, ob trotzdem ein Gutachten des Kindes angeordnet werden könnte, wenn es keinen konkreten Verdacht auf Gefährdung gibt und ob dieses dann durchgeführt werden dürfte ohne Einwilligung der KM.
5. Ok. Insofern gäbe es in näherer Zukunft zwei mögliche Anlässe: Der Umzug weg aus dem gewohnten Umfeld und dann etwas später die Einschulung.
Oder ist es so, dass der KV sehr wohl jederzeit einen neuen Antrag auf Umgangsänderung stellen dürfte und diesem dann nur nicht stattgegeben würde, wenn keine konkreten Änderungen der Verhältnisse vorliegen?
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RE: Fragen zur Umgangsänderung bei Umzug - von mrstardust - 24-03-2019, 12:36

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