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Fragen zur Umgangsänderung bei Umzug
#8
Ignoriere doch einfach Meinungen, die dir deiner Ansicht nach nichts bringen.

Ein Wechselmodell ist bei dieser Entfernung ausgeschlossen. Egal ob 100km oder 50km. Da hat die Mutter durch den Wegzug unter Mitnahme des Kindes bereits Fakten geschaffen. Dieses Verhalten ist nun mal in Deutschland möglich und üblich. Anderswo häufig nicht, aber das ändert hierzulande nichts.

Konstruktiv in diesem Fall (und höchstwahrscheinlich Wunschdenken) wäre im Moment, wenn der Vater das Kind direkt im Kindergarten ohne Nähe der Mutter abholt, die Mutter in Beratung geht in der sie lernt welches unbewusste Verhalten Loyalitätskonflikte erzeugt und der Vater keine Gerichtsverfahren beginnt. Kurz und gut, die Eltern stellen sich in dieser Idealwelt um das Kind herum, das in der Mitte steht.

Die Rechtssprechung basiert defintiv nicht auf Erfahrung. Was eigentlich mit seinen Beschlüssen passiert, was sie bewirken, erfährt kein Richter. Die Fälle wandern vom Schreibtisch, dann sind sie erledigt. Eine Qualitätskontrolle findet nicht statt, weder im Bezug auf Personen der Rechtspflege noch auf die Wirkung der Beschlüsse auf die Fälle. Das gilt auch für den Gesetzgebungsprozess, der Dank Internet etwas besser einsehbar ist. Das ist auch der Grund, wieso sich das Familienrecht oft so krass zwischen den Ländern unterscheidet. Das geht nur, wenn man die Folgen dieses Rechts ignoriert. Die Folgen sind eben auch keine leicht abfragbare Zahlen. Bei anderen Dingen läuft das anderes. Unfallzahlen im Strassenverkehr, Erfindung der Gurte -> Schwupps, hatte ganz Europa in Nullkommanichts eine Gurtpflicht.
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RE: Fragen zur Umgangsänderung bei Umzug - von p__ - 24-03-2019, 21:21

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