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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#25
Zwischenstand:

Ich habe die angesammelten Akten von Jobcenter, Jugendamt und so fort, meinem Anwalt gegeben. Ich brauche einen freien Rücken, sonst kann ich nicht mehr gescheit arbeiten.

Also der Antrag von der Gegenseite war schon mal formal falsch gestellt. Das hat man mit einem nachgeschobenen Antrag geheilt. Im Übrigen ist der Vortrag auch sehr dünn.

Wir warten jetzt ab, wie die Entscheidung vom Gericht ausfällt. Das schnarcht schon seit 2 Wochen vor sich hin, nachdem jede Seite vorgetragen hat.

Mittlerweile bin ich auch wieder etwas entspannter. Es ist eigentlich nicht davon auszugehen, daß ich viel mehr Unterhalt zahlen muß als bisher, weil das ja alles zu Lasten der Staatskasse geht. Ist die gleiche Richterin wie beim letzten mal. Habe gerade meinen neuen Hartz IV Bescheid bekommen. Obwohl ich jetzt nur noch etwa 1/3 Drittel meines Einkommens (über 2000 Euro) an Unterhalt zahle (vorher knapp die Hälfte), bekommt meine zeitweise Bedarfsgemeinschaft mit vier Kindern an fünf von 6 Monaten Leistungen nach dem SGB II. In den Ferien immerhin noch hohe, dreistellige Beträge.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 01-04-2019, 23:01

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