02-04-2019, 14:12
Wenns einen Unterhaltstitel gibt, brauchen die dir nichts zu erklären, der Unterhalt im Titel wird fällig und ist sofort pfändbar. Ein dynamischer Titel hat eine Erhöhung eingebaut.
Gibts nicht für Pflichtige. Das Jugendamt hat Zugriff auf alles. Guckst du in § 68 SGB VIII.
Zitat:Datenschutz?
Gibts nicht für Pflichtige. Das Jugendamt hat Zugriff auf alles. Guckst du in § 68 SGB VIII.