06-04-2019, 14:50
Leider ist es nun mal so, dass in D das Recht zu einem Anwaltsrecht transformiert wurde, der Normalsterbliche kommt mit kaum einem rechtlichen Vorgang noch zurecht. Erwarte also nicht, etwas zu verstehen, sondern erwarte, dass alles komplizierter ist wie es aussieht. Auch in dem Vorgang jetzt ist sehr vieles nicht klar. Weil du nicht weisst, was wichtig ist, schilderst du alles so wie du es erlebt hast. Dass es den Vorgang aber nicht klärt, ist dir nicht bewusst. Dafür kannst du nichts, aber es macht alles ziemlich schwer zu raten.
Ich vermute, du hast den Antrag ans Gericht so formuliert, dass die Überpfändung nicht nachgewiesen werden konnte. Ich nenne dir mal stark vereinfachte Beispiele:
a) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Du zahlst nicht, also werden 1000 EUR gepfändet. Das Vollstreckungsgericht nutzt dir da nur etwas, wenn du bei der Pfändung beispielsweise in die Pfändungsfreigrenze hinein gefpändet wird oder die Art der Pfändung zu beanstanden ist.
b) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Du zahlst nicht, aber es werden 2000 EUR gepfändet. Überpfändung! Das Vollstreckungsgericht kann das korrigieren. Du musst aber den eindeutigen Nachweis führen, dass du den richtigen Betrag an den richtigen Empfänger im richtigen Zeitraum bezahlt hast.
c) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Aber ein Kind ist gar nicht mehr unterhaltsberechtigt, der Titel ist also längst grottenfalsch, hat keine Grundlage mehr. Du zahlst deshalb nicht, daraufhin werden 1000 EUR gepfändet. Das Vollstreckungsgericht sagt: Dein Problem, das es einen Titel gibt musst du zahlen, ändere halt den Titel. Nicht unser Bier.
Ich vermute, du hast den Antrag ans Gericht so formuliert, dass die Überpfändung nicht nachgewiesen werden konnte. Ich nenne dir mal stark vereinfachte Beispiele:
a) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Du zahlst nicht, also werden 1000 EUR gepfändet. Das Vollstreckungsgericht nutzt dir da nur etwas, wenn du bei der Pfändung beispielsweise in die Pfändungsfreigrenze hinein gefpändet wird oder die Art der Pfändung zu beanstanden ist.
b) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Du zahlst nicht, aber es werden 2000 EUR gepfändet. Überpfändung! Das Vollstreckungsgericht kann das korrigieren. Du musst aber den eindeutigen Nachweis führen, dass du den richtigen Betrag an den richtigen Empfänger im richtigen Zeitraum bezahlt hast.
c) 1000 EUR sind vollstreckbar. Das heisst, es gibt einen vollstreckbaren Titel dafür. Aber ein Kind ist gar nicht mehr unterhaltsberechtigt, der Titel ist also längst grottenfalsch, hat keine Grundlage mehr. Du zahlst deshalb nicht, daraufhin werden 1000 EUR gepfändet. Das Vollstreckungsgericht sagt: Dein Problem, das es einen Titel gibt musst du zahlen, ändere halt den Titel. Nicht unser Bier.