08-04-2019, 14:32
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Wie genau meinst du das?
Einen Zugewinnausgleich wird es nicht geben, da kein Gewinn.
Also abhaken und tatsächlich als Lehrgeld verbuchen!?
Grüße
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vielen Dank für eure Antworten.
Wie genau meinst du das?
(04-04-2019, 16:00)p__ schrieb: Zugewinn ist nicht nur eine unveränderliche Rechnung, sondern kann auch nach Billigkeit verändert werden.
Einen Zugewinnausgleich wird es nicht geben, da kein Gewinn.
Also abhaken und tatsächlich als Lehrgeld verbuchen!?
Grüße
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