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Unterhalt Volljährig
#8
Hallo Zusammen,

danke für eure schnelle Antworten, hier meine Sachfragen/Anmerkungen dazu:

Zu 1.) Du hast auch für den Monat der Volljährigkeit den gesamten Monatsunterhalt zu zahlen!
Wäre mir neu, ich habe vorsichtshalber bei dem Anwalt nun eine Kontoverbindung eingefordert. Den Unterhalt könnte ich nach schießen, ich habe hier in einem Thread gelesen, das ich den Unterhalt nicht mehr auf das Konto der Kindesmutter überweisen sollte.

Wenn ich was Überweise ist das Geld weg. Oder bekomme ich das Anteilig wieder?

Zu 2.) Der Zeitpunkt passt nicht. Der erste Tag, an dem du den Titel einfordern kannst ist der Tag des 18. Geburtstages.
Nun, die Kindesmutter hat meine Forderung erhalten und ist die Vertreterin des Kindes. Wenn das Kind 18 Jahre alt ist wird es automatisch alle bis dahin von der Kindesmutter geführten Gerichtsverfahren selbst übernehmen müssen. Wenn man nun ein Verfahren gegen die Mutter nächste Woche anstrengt, auf eine Abänderungsklage nach §238 FamFG unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit, würde das die Mutter noch drei Wochen stellvertretend führen, bei Volljährigkeit wird das Kind automatisch das Verfahren weiterführen müssen. 

Bekanntlich wird ein solches Verfahren ja schon allein 2 Wochen bzgl. zur Stellungnahme der Gegenseite andauern. D.h. das Kind ist mit Sicherheit volljährig wenn das Verfahren anläuft.

Zu 3.) Der normale Alltag ist der, dass diese Familie stets auf Stur stellt.
Eine Kommunikation nach 10 Jahren Klagen vor allen Gerichtsbarkeiten Deutschlands wurde stets ausgeschlagen. Man bleibt lieber Stumm.

Zu 4.) Wenn sie den Titel nicht zurückgeben will, ...
Wenn das Familiengericht eine Abänderung auf Null beschließt, ist das äquivalent. Normalerweise muss sie mir den original Titel zurückgeben, dann ist Schluss.

Zu 5.) Es gibt dann keine reelle Chance, den Titel ohne Gerichtsverfahren zurückzubekommen.
Wann ist der geeignete Zeitpunkt die Klage einzuleiten? Gilt meine Frist nun oder nicht? Der Anwalt teilte nur mit, Zitat: "die Herausgabe des Titels zum jetzigen Zeitpunkt wird abgelehnt."

Zu 6.) Und selbst das wird wahrscheinlich nicht zu einer deutlichen Reduzierung des KUs führen.
Der Kindesunterhalt geht zu Null.

Zu 7.) Glaubst Du, es besteht die Möglichkeit, Dich mit Deiner Tochter gütlich zu einigen?
Nein, ich erhielt schon eine Strafanzeige wegen Nachstellens von ihr.

Viele Grüße und Danke,
H2
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Unterhalt Volljährig - von Helmute2000 - 07-04-2019, 17:42
RE: Unterhalt Volljährig - von p__ - 07-04-2019, 18:44
RE: Unterhalt Volljährig - von Helmute2000 - 07-04-2019, 18:55
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