09-04-2019, 10:12
Verzettle dich nicht, du bewegst dich da auf verschiedenen Ebenen. Der Übergang zur Volljährigkeit ist im Bezug auf Unterhaltstitel für den Pflichtigen voller Hürden, Unmöglichkeiten und Kosten.
Allein die Aufforderung zur Rückgabe: Du forderst die Mutter auf zu einem Zeitpunkt, zu dem du noch gar nicht berechtigst bist, eine Rückgabe zu fordern. Klar wird das abgelehnt. Tritt der Zeitpunkt ein, ist die Mutter aber schlagartig der falsche Adressat geworden. Forderst du das Kind vor der Volljährigkeit auf, ist das auch der falsche Adressat.
Dasselbe Problem hast du, wenn du den Unterhalt herabsetzen willst, weil du der Ansicht bist dass du ab Volljährigkeit nichts mehr zahlen musst. Trenne das, um nicht in eine Fussangel zu geraten. Vor Volljährigkeit alles an die Mutter richten, was Zustände bis zur Volljährigeit betrifft. Ab Volljährigkeit alles an das Kind richten. Keine Mischungen. Zum Mechanismus der Herabsetzung ist alles gesagt. Dafür wurdest du von unseren geschätzten Justizministerinnen der Vergangenheit verpflichtet, einen Anwalt zu bezahlen, belaste dich nicht mit Verfahrensdetails.
Allein die Aufforderung zur Rückgabe: Du forderst die Mutter auf zu einem Zeitpunkt, zu dem du noch gar nicht berechtigst bist, eine Rückgabe zu fordern. Klar wird das abgelehnt. Tritt der Zeitpunkt ein, ist die Mutter aber schlagartig der falsche Adressat geworden. Forderst du das Kind vor der Volljährigkeit auf, ist das auch der falsche Adressat.
Dasselbe Problem hast du, wenn du den Unterhalt herabsetzen willst, weil du der Ansicht bist dass du ab Volljährigkeit nichts mehr zahlen musst. Trenne das, um nicht in eine Fussangel zu geraten. Vor Volljährigkeit alles an die Mutter richten, was Zustände bis zur Volljährigeit betrifft. Ab Volljährigkeit alles an das Kind richten. Keine Mischungen. Zum Mechanismus der Herabsetzung ist alles gesagt. Dafür wurdest du von unseren geschätzten Justizministerinnen der Vergangenheit verpflichtet, einen Anwalt zu bezahlen, belaste dich nicht mit Verfahrensdetails.