10-04-2019, 17:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-04-2019, 17:44 von Helmute2000.)
(10-04-2019, 16:48)p__ schrieb: Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle, Spalte "Volljährige". Tabellenstufe wie im Titel. Aber das gesamte Kindergeld abziehen.
Rechtsanwalt: Ab Fristende deiner Aufforderung am Tag des 18. Geburtstages, den Unterhalt neu zu regeln. Frist 14 Tage. Also 18. Geburtstag + 14 Tage. Wenn du vorher schon zum Anwalt gehst, kostets dich bereits die Erstberatungsgebühr.
Du forderst den Volljährigen auf, den Unterhalt neu mit dir zu vereinbaren, entweder Titel abändern oder zurückgeben. Wenn du auch ohne Auskunft seines und des mütterlichen Einkommens sicher bist, dass Unterhalt Null für dich rauskommt, schreib ihm das. Wieso bist du sicher, dass du nichts mehr zahlen musst? Liegst du unter dem Selbstbehalt für Volljährige Nichtprivilegierte?
Vielen Dank P,
das ist mal eine Handlungsanweisung!
Die Volljährige ist sehr vermögend.