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Antwort CDU/CSU
#1
Ich habe mich damals mal an die Politik gewandt um zu schauen, wie die meine Situation sehen.
Hier die Antwort welche zu erwarten war:

Sehr geehrter Herr xxxx,  (Olivier)
vielen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU/CSU Fraktion, in deren Auftrag ich Ihnen gerne antworte. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich an uns wenden und wir können nachvollziehen, dass Sie sich angesichts Ihrer persönlichen Erfahrung für ein gesetzlich verordnetes Wechselmodell aussprechen.
Sehr geehrter Herr Meyer, eine Betreuung des Kindes im Rahmen des Wechselmodells ist auf der Grundlage des geltenden Rechts schon heute möglich und wird auch praktiziert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der entscheidende Maßstab für die Anordnung des Umgangsmodells das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls geprüft werden muss. Das Wechselmodell gegen den Willen der Mutter bzw. des Vaters gerichtlich durchsetzen zu wollen, ist sicherlich nicht der richtige Weg einer Konfliktlösung. Mal abgesehen von der grundsätzlichen Streitfrage, ob dieses Modell das geeignetere ist, sollten die Fürsorgeverhältnisse einer guten Kindeserziehung im Vordergrund stehen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber herkömmlichen Betreuungsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat. Das Wechselmodell setzt zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus, weil andernfalls die nötige, regelmäßige Abstimmung über die Organisation des Alltags und die Bedürfnisse des Kindes nicht möglich oder zumindest beeinträchtigt ist. Zudem sollten für ein Wechselmodell gewisse räumliche Voraussetzungen gegeben sein. Die Wohnsitze der beiden Eltern dürfen sich nicht allzu weit voneinander entfernt befinden, um durchgängig den Kindergarten, bzw. Schulbesuch zu ermöglichen.
Zu der Frage, ob das Wechselmodell gesetzlich verordnet werden sollte, haben sich die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller wie folgt geäußert:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.
Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“
Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.
Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt stärker zu berücksichtigen.“ https://www.cducsu.de/presse/pressemitte...g-staerken
Sehr geehrter Herr Meyer, auch wenn wir Ihnen in Ihrem konkreten Rechtsstreit nicht weiterhelfen können, wünschen wir Ihnen von Herzen, dass Sie und die Mutter Ihres Kindes eine Lösung finden und der Kontakt zu Ihrem Sohn nicht abreißt.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Schulenburg
Team Bürgerkommunikation
 
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Betreff: Wechselmodell
Sehr geehrte Damen und Herrn,
 
Leider komme ich nicht weiter um meinen Sohn welcher von Belgien mit gefälschten Dokumenten durch die Mutter nach Deutschland entführt wurde.
Das Jugendamt, Landesamt und Oberlandesgericht ignorieren einfach die internationale Kindesentführung und durch drehen von Gesetzen und nicht belegbaren Gründen wird mit aller Gewalt mein Sohn bei der Mutter in Aachen gelassen.
Wobei sie arbeitslos, nicht der deutschen Sprache beherrschend nicht mal für meinen Sohn sorgen kann,  dieses bewiesen.
Ich verstehe nicht die Einstellung der Beteiligten dass mit aller Gewalt und Macht ein Kind bei der Mutter bleibt,  welche in keiner Weise führ ihn sorgen kann und bei seinem Vater ihm alles ermöglicht sowie Förderung, Stabilität und sogar Vermögensaufbau gewährleistet wäre. 
Zumal durch die Mutter ein kerngesundes intelligentes Kind mittlerweile rückentwickelt ist und in einem integrativen Kindergarten muss.
 
Hier zeigt sich nur wie weit Deutschland geht um Mütter die Kinder zu lassen, dies hat nichts mit dem Wohl des Kindes mehr zu tun.
 
 
 
 
Zum Thema Wechselmodell bin ich klar und deutlich dafür aus folgenden Gründen:
1: Wie das deutsche Gesetz es vorschreibt ist man als Elternteil für sein Kind verantwortlich und dies geht nicht bei 4 Tage im Monat und einseitiger Erziehung.
2: Elternteile die ihr Kind lieben sollen gleichen Anspruch haben und auch gleiche Entscheidungen treffen dürfen.
3: Somit wären auch viele nicht durch Unterhaltszahlungen in den Ruin getrieben und gezwungen zu tricksen oder abzuhauen um zu Überleben.
4: Jeder hat die gleiche Verantwortung und Unkosten, Schwachsinn von alles doppelt kaufen,  das ist so oder so der Fall wie Kleidung und Kinderzimmer, Schulsachen werden ja auch immer mitgegeben. 
5: Auch Männer die Kinder in die Welt setzen müssen so Verantwortung übernehmen und die Frauen entlasten.
6: Frauen können sich nicht auf Kosten des Vaters ein schönes Leben machen und sich vor der Arbeit drücken.
7: Gleichberechtigung für alle.
8: Somit auch allen den Spagat zwischen Erziehung und Arbeit.
9: Wird in vielen europäischen Ländern ausgeübt und auch Kita und Außerschulische Betreuung wie bei uns in Belgien von 7:00 bis 18:00 Uhr. für die arbeitende Bevölkerung.
10: Auch kann ein Elternteil dem Anderen seine richtige Mama oder Papa vorenthalten und den Ersatz vorlügen. Hier auch ein Recht des Kindes.
11:  Wer sich nicht um sein Kind kümmern kann oder will, der wird dann halt zu Zahlungen gezwungen, aber der der kann und will, darf nicht dafür bestraft werden.
 
12: Wer die Hosen anhaben will und alles bestimmen möchte, muss auch bei Problemen alles regeln und nicht abhauen und erst wiederkommen wenn der Andere alles geregelt hat.
 
So hätte ich wenigstens ein Mitspracherecht und etwas Einfluss auf meinem durch die Mutter entführtes gemeinsames Kind von Belgien nach Deutschland.
 
 
Mit freundlichen Grüßen.
 
Olivier
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Antwort CDU/CSU - von Olivier - 11-04-2019, 13:34
RE: Antwort CDU/CSU - von p__ - 11-04-2019, 15:40
RE: Antwort CDU/CSU - von HeinrichH - 12-04-2019, 10:51
RE: Antwort CDU/CSU - von IPAD3000 - 18-04-2019, 00:39
RE: Antwort CDU/CSU - von Nappo - 20-04-2019, 12:56
RE: Antwort CDU/CSU - von Othmar - 20-04-2019, 14:54
RE: Antwort CDU/CSU - von kay - 20-04-2019, 15:34
RE: Antwort CDU/CSU - von Mercedes_AMG - 20-04-2019, 17:28

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