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Zwangsvollstreckung
#2
Wie sonst auch, haftet der Schuldner für die Beitreibung der Forderung. Bezahlt also auch die Vollstreckungskosten. Wenn der Schuldner kein Geld hat, muss der Gläubiger in Vorleistung treten. Erkann sich das Geld aber bei dem Schuldner wiederholen, wenn der wieder flüssig ist
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Nachrichten in diesem Thema
Zwangsvollstreckung - von JonDon - 11-04-2019, 21:33
RE: Zwangsvollstreckung - von Sixteen Tons - 11-04-2019, 22:10
RE: Zwangsvollstreckung - von Arminius - 14-04-2019, 14:58

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