15-04-2019, 12:53
(15-04-2019, 12:47)p__ schrieb: Mangelfall = Du kannst oder willst weniger wie den Mindestunterhalt fürs Kind zahlen. Dann kommt der liebe Richter und sagt dir: Herr Müller, das ist aber nicht gut, sie zahlen nicht mal Mindestunterhalt und wollen trotzdem Geld für sich selber zurücklegen? Das weisen wir mal kostenpflichtig ab.
Danke für die Info. Gibt es denn irgendwelche Anreize die geschaffen bzw berücksichtigt werden? Wenn ich beispielsweise 1500 netto verdiene, muss ich dann davon ausgehen, dass man mir gleich alles außer Selbstbehalt abzieht? Unter welchen Kriterien wird sowas entschieden? Weil wenn mann immer nur den Selbsterhalt bekommt, macht es doch kaum noch Sinn mehr zu verdienen.